Der Arbeitsplatz für Genesungsbegleitende gestaltet sich individuell. Sowohl inhaltlich als auch vom Umfang richtet er sich nach dem Bedarf und den Möglichkeiten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.

Grundsätzlich können Genesungsbegleiter überall dort arbeiten, wo psychisch kranke Menschen unterstützt und begleitet werden.
Arbeitsplätze sind sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Unterstützung möglich.

Mögliche Arbeitsplätze sind zum Beispiel:

  • Psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Kliniken, auch Forensik und Sucht
  • Ambulantes Wohnen im Wohn – und Sozialraum / Früher: Ambulant betreutes Wohnen
  • Wohnheime, Wohngruppen
  • Jugendhilfe (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Wohngruppen, …)
  • Obdachlosenhilfe, Streetwork
  • Beratungsstellen für psychische Gesundheit, z.B.  EUTB (Erweiterte Unabhängige Teilhabeberatung), SPDI (Sozialpsychiatrischer Dienst), IBB (Informations-, Beratungs-, und Beschwerdestelle Psychiatrie)
  • Hausarztpraxis, Psychotherapiepraxis
  • Anderen Projekten, z.B. “Verrückt? Na und!”