Fehlzeiten
Bei der Teilnahme an einem EX-IN Kurs zum Genesungsbegleiter dürfen die Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Gesamt-Kurszeiten betragen. Überschreiten die Fehlzeiten diese 10 % kann kein Abschluss-Zertifikat erteilt werden.
Unter Wissen A-Z finden Sie eine Aufstellung von gängigen Begriffen rund um das Thema EX-IN. Die Texte enthalten auch Literaturhinweise und Links auf verwandte Themen. Darin werden Begriffe bzw. Abkürzungen kurz erklärt oder übersetzt (Fachbegriffe, englische Begriffe).
Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen, z.B.:
Bei der Teilnahme an einem EX-IN Kurs zum Genesungsbegleiter dürfen die Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Gesamt-Kurszeiten betragen. Überschreiten die Fehlzeiten diese 10 % kann kein Abschluss-Zertifikat erteilt werden.
Die Finanzierung des Kurses ist für viele eine Herausforderung.
Auch wenn es Einzelfallentscheidungen sind, werden immer häufiger die Kosten übernommen von:
Freiwillig beziehungsweise ehrenamtlich als EX-IN Genesungsbegleiter zu arbeiten wird in der EX-IN Szene nicht gern gesehen, ist aber dennoch in manchen Regionen eine Möglichkeit für den Einstieg in die Arbeitswelt. Das Engagement als Freiwilliger / Ehrenamtlicher wird im Normalfall nur mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt.