Bei der Teilnahme an einem EX-IN Kurs zum Genesungsbegleiter dürfen die Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Gesamt-Kurszeiten betragen. Überschreiten die Fehlzeiten diese 10 % kann kein Abschluss-Zertifikat erteilt werden.
Wird ein komplettes Modul versäumt, kann dies – ohne zusätzliche Kurs-Gebühren – nachgeholt werden. Dies ist auch an anderen Kurs-Orten in ganz Deutschland möglich. Beim Nachholen eines Moduls gibt es eine Anwesenheitspflicht. Es reicht nicht, den versäumten Kurs-Inhalt im Selbststudium nachzuholen.
Da für die Zertifikats-Vergabe ein Zeitraum von zwei Jahren vorgegeben ist, sollten die Teilnehmer versuchen, die Fehlzeiten zügig nachzuholen.