Während des EX-IN Kurses besteht Anwesenheitspflicht. Die Fehlzeiten im EX-IN Kurs dürfen nicht mehr als 10 % der Gesamtkurszeit betragen, sonst kann kein Abschluss-Zertifikat erteilt werden.
Darüber hinaus gehende Fehlzeiten können ohne zusätzliche Kursgebühren deutschlandweit an anderen Kurs-Orten nachgeholt werden. Das trifft auch zu, wenn ein komplettes Modul versäumt wurde.