Fehlzeiten Bei der Teilnahme an einem EX-IN Kurs zum Genesungsbegleiter dürfen die Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Gesamt-Kurszeiten betragen. Überschreiten die Fehlzeiten diese 10 % kann kein Abschluss-Zertifikat erteilt werden. Catharina Flader2024-11-11T15:04:30+01:00 Weiterlesen